Elektromyografie (EMG)

In der speziellen Untersuchung der Muskulatur wird mittels der Elektromyografie (EMG), ähnlich wie beim EKG des Herzens, die Aktivität von Muskeln gemessen. Jede muskuläre Aktivität wird von unserem Nervensystem gesteuert, indem über die Nervenbahnen kleine elektrische Impulse an die Muskulatur weitergegeben wird. Um Aussagen über die muskuläre Gelenksteuerung zu treffen wird der Nervenstrom, der zur Aktivität der Muskeln eingesetzt wird, auf der Oberfläche der Haut oder aber direkt im Muskel abgeleitet. Die neuromuskuläre Funktionsweise kann somit grafisch dargestellt werden. Ebenso kann die Grundspannung der Muskulatur gemessen und in einem Ausdauertest die Ermüdungsgeschwindigkeit des Muskels dargestellt werden. Hieraus ergeben sich wichtige Hinweise auf die Kraftausdauer, welche bei Abschwächung zu Beschwerden führen kann. Zusätzlich lässt sich die Entspannungsfähigkeit der Muskulatur messen.

Die Muskelanspannungs- und Muskelentspannungsfähigkeit individueller Muskelgruppen kann mit Hilfe des Muskel-EMG´s in verschiedenen funktionellen Bewegungen, Haltungen oder Therapie- und Trainingsübungen dargestellt werden. Langzeit- und Ermüdungsmessungen geben Aufschluss über Alltagsbelastungen der Muskulatur und damit verbundener Beschwerdebilder. Die Ergebnisse dienen der Differenzierung von Beschwerdebildern als auch zur Optimierung von Trainings- und Therapieprozessen.

  • EMG erlaubt den “direkten Blick in den Muskel”
  • Erlaubt die quantitative und objektive Erfassung der Muskelfunktion
  • Hilft bei operativen Entscheidungsprozessen
  • Dokumentiert Therapie- und Trainingsprozesse  
  • Hilft Patienten, ihre Muskeln zu finden/aktivieren
  • Erlaubt die Analyse und Optimierung von Sporttechniken
  • Erfasst die muskuläre Beanspruchung in Arbeits-abläufen


Aus rechtlichen Gründen erforderlicher Hinweis zur Wirksamkeit dieser Behandlungsmethode:
Die auf diesen Seiten dargestellten Behandlungsmethoden werden in der Wissenschaft in ihrer Bedeutung und Tragweite nicht einheitlich beurteilt. Auch liegen diesbezüglich noch keine randomisierte placebokontrollierte Doppel-/Blindstudien vor, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen fordert, und wie sie bei bestimmten Medikamenten vorhanden sind.

Die entsprechenden Möglichkeiten die Behandlungen in diesen "Doppel-Blind-Studien" zu überprüfen werden jedoch kontrovers diskutiert. Ärztliches Wissen und juristische Betrachtungsweise stimmen ebenso wie medizinische Erfahrung und Wissenschaft nicht immer überein.