Terminvereinbarung Akut-Sprechstunde

Die Leistungen der Praxis erfolgen privatärztlich, eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Gesetzlich versicherte Patienten können unsere Sprechstunde als Selbstzahler nutzen. Hier können Sie eine Kostenübersicht für nicht privat versicherte Patienten  einsehen.

Hinweise zu  Akut-Terminen

  • Die Beurteilung von Arztbriefen, Fremdbefunden, Röntgen- oder MRT-Bildern ist in der Akutsprechstunde nicht möglich.
  • In der Akutsprechstunde kann nur eine Schmerzregion untersucht und behandelt werden.

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Termin bei akuten Beschwerden

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1. Beschreiben Sie bitte den Ort und Art der Beschwerden. *
2. Seit wann bestehen die Beschwerden? Gab es einen auslösenden Moment? *
3. Wurden bereits Untersuchungen (Röntgen, Ultraschall, MRT) oder ärztliche Konsultationen durchgeführt? *
Welche:
4. Bestehen sonstige Beschwerden am Bewegungsapparat oder andere Erkrankungen? *
Welche:

Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen der Covid Pandemie haben wir unser Vorgehen angepasst und führen die Vorbesprechungen Ihrer Beschwerden telefonisch durch.

Mit dieser telefonischen Vorbesprechung ("Anamnese") beginnt aus rechtlicher Sicht bereits die Behandlung.

Lesen Sie bitte unseren Behandlungsvertrag (PDF).

Bitte wählen Sie einen Termin zur telefonischen Vorbesprechung

Kein passender Termin dabei? Wann passt es Ihnen am besten?



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